DigitalMDMA jetzt in Dänemark – was ändert sich für dich als Kunde?

DigitalMDMA jetzt in Dänemark – was ändert sich für dich als Kunde?

Wir sind umgezogen – und das hat Folgen für deine Rechnung

Nach mehreren Jahren in Deutschland verlegt DigitalMDMA seinen Firmensitz nach Dänemark. Das ist eine große Veränderung für uns – und sie hat direkte Auswirkungen auf die Art, wie wir dir in Zukunft Rechnungen stellen.

Kurz gesagt: Wenn du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzt, stellst du uns diese einmalig zur Verfügung und erhältst von uns zukünftig Nettorechnungen ohne Mehrwertsteuer. Das nennt sich Reverse-Charge-Verfahren – und genau das erklären wir dir hier.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Beim normalen Kauf in Deutschland zahlt der Käufer den Bruttobetrag und der Verkäufer führt die Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab. Einfach und bekannt.

Sobald aber ein Unternehmen in einem EU-Land eine Leistung von einem Unternehmen in einem anderen EU-Land kauft, greift die Umkehrregel – das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren (auf Deutsch: Steuerschuldumkehr).

Die Idee dahinter ist simpel: Statt dass wir als dänisches Unternehmen die dänische oder deutsche Mehrwertsteuer berechnen und verwalten müssen, rechnet du als Leistungsempfänger die Steuer in deinem Land selbst ab.

Für dich als Unternehmer bedeutet das in der Praxis oft: kein Aufwand, keine Vorfinanzierung der Steuer – du buchst die Rechnung intern steuerlich korrekt.

Ein konkretes Beispiel

Ohne Reverse Charge (bisheriges Verfahren, innerhalb Deutschlands)

Du beauftragst DigitalMDMA (damals in Deutschland) mit der Entwicklung einer Website für 1.000 €.

Die Rechnung lautet:

  • Nettobetrag: 1.000,00 €
  • zzgl. 19 % MwSt.: 190,00 €
  • Gesamtbetrag: 1.190,00 €

Du zahlst 1.190 €. DigitalMDMA führt die 190 € ans deutsche Finanzamt ab. Du holst dir die 190 € als Vorsteuer zurück – wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Mit Reverse Charge (zukünftiges Verfahren, da wir in Dänemark ansässig sind)

Du beauftragst DigitalMDMA (jetzt in Dänemark) mit der gleichen Website-Entwicklung für 1.000 €.

Die Rechnung lautet:

  • Nettobetrag: 1.000,00 €
  • Umsatzsteuer: 0,00 € (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG)
  • Gesamtbetrag: 1.000,00 €

Du zahlst nur 1.000 €. Du trägst die Steuer intern in deiner Buchhaltung ein – und je nach Situation ziehst du sie gleichzeitig als Vorsteuer ab. Per Saldo: kein Mehraufwand, keine Vorfinanzierung.

Warum brauchen wir deine USt-IdNr.?

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nur zwischen Unternehmen (B2B). Der Nachweis, dass du ein Unternehmen oder eine unternehmerisch tätige Person bist, ist auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.).

Ohne diese Nummer müssen wir im Zweifel dänische Mehrwertsteuer (25 %) auf die Rechnung aufschlagen – was für dich 6% teurer wäre und für beide Seiten bürokratischen Aufwand bedeutet.

Mit deiner USt-IdNr. hingegen:

  • Rechnung ohne Mehrwertsteuer
  • Keine Vorfinanzierung der Steuer
  • Korrekte, rechtssichere Abwicklung im EU-Binnenmarkt

Deshalb bitten wir jeden Kunden – ob Freelancer, Verein, GmbH oder Einzelunternehmen – einmalig um die Mitteilung der USt-IdNr.

Wer braucht eine USt-IdNr. und wie bekomme ich sie?

Viele Selbstständige, Freelancer und kleine Unternehmen haben noch keine USt-IdNr. – obwohl sie Anspruch darauf haben. Dabei ist die Beantragung kostenlos, unkompliziert und dauert meist nur wenige Tage.

Folgende Personen und Organisationen können eine USt-IdNr. beantragen:

  • Selbstständige und Freiberufler (auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG)
  • Freelancer (z. B. Entwickler, Designer, Texter)
  • Eingetragene Vereine (e. V.) mit wirtschaftlicher Tätigkeit
  • GbRs, UGs, GmbHs, AGs
  • Einzelkaufleute

So beantragst du deine USt-IdNr. kostenlos:

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt dafür ein offizielles Online-Formular bereit. Du benötigst lediglich deine Steuernummer (vom Finanzamt) und deine Adresse.


➡ Kostenloser Antrag auf USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern

Der Antrag wird elektronisch gestellt, die USt-IdNr. kommt per Post oder wird online zugestellt.

Was ist, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du eine USt-IdNr. beantragen. Du bist dann zwar von der Umsatzsteuerpflicht befreit, aber dennoch als Unternehmer anerkannt. Das reicht für das Reverse-Charge-Verfahren aus.

Wichtig: Sprich im Zweifelsfall kurz mit deinem Steuerberater, wie du die Reverse-Charge-Rechnung in deiner Buchhaltung korrekt behandelst. Der Aufwand ist minimal, aber der Hinweis sollte nicht fehlen.

Was ändert sich für Privatkunden?

Für Privatpersonen gilt das Reverse-Charge-Verfahren nicht. Wenn du als Privatperson eine Leistung von uns buchst, wird die Rechnung weiterhin mit Mehrwertsteuer ausgestellt – entsprechend den geltenden steuerlichen Vorschriften.

Zusammenfassung

Situation Rechnung
Firmenkunde mit USt-IdNr. Nettobetrag, 0 % MwSt. (Reverse Charge)
Firmenkunde ohne USt-IdNr. Bruttobetrag inkl. ggf. dänischer MwSt. (25 %)
Privatkunde Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer

Das musst du jetzt tun

  1. USt-IdNr. bereits vorhanden? → Schick sie uns einfach per Mail an florian.larsson@digitalmdma.com
  2. Noch keine USt-IdNr.?Jetzt kostenlos beantragen – dauert nur wenige Minuten
  3. Fragen? → Meld dich bei uns, wir helfen gerne weiter

Wir freuen uns auf weiterhin gute Zusammenarbeit – jetzt mit dänischem Domizil und noch klarerer Rechnungsstellung.

Dein DigitalMDMA-Team


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei individuellen Fragen wende dich bitte an einen Steuerberater.
Dieser Artikel wurde geschrieben von Florian
Florian begeistert sich für alles, was mit IT, Design, Automatisierung oder KI zu tun hat. Als Inhaber von DigitalMDMA berät er Unternehmen, aber auch Vereine zu modernen, effizienten und automatisierten Lösungen, die Zeit und Nerven sparen.

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